Internationale Experten für Völkerrecht warnen die USA und ihre Verbündeten vor einem
völkerrechtswidrigen Angriff auf Syrien.
Experten für Völkerrecht stellen fest: Ein Militärschlag gegen Syrien wäre illegal
Consortiumnews.com, 11.04.18
( https://consortiumnews.com/2018/04/11/international-lawyers-strike-against-syria-would-be-illegal/)
Übersetzung aus: Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein
LP 045/18 – 14.04.18
Am Mittwoch hat eine Gruppe internationaler Rechtsexperten eine Erklärung veröffentlicht, in der vor einem US-Militärschlag gegen Syrien gewarnt wird, weil er illegal wäre, wenn er nicht zur Selbstverteidigung erfolgt oder vom UN-Sicherheitsrat autorisiert ist.
Wir sind Anwälte und Professoren für Völkerrecht. Nach dem Völkerrecht wären Militärschläge der USA und ihrer Verbündeten gegen die Arabische Republik Syrien, die nicht der Selbstverteidigung dienen oder vom UN-Sicherheitsrat autorisiert sind, illegal und als Angriffshandlungen zu werten.
Die Tötung eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung ist in jedem Rechtssystem Mord. Und ein Gewaltakt, den eine Regierung ohne gesetzliche Rechtfertigung gegen eine andere Regierung anordnet, ist eine Angriffshandlung. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg hat 1946 festgestellt: „Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist daher nicht bloß ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, daß es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft.“ (zitiert nach http://www.zeno.org/ Geschichte/M/Der+N%C3%BCrnberger+Proze%C3%9F/Materialien+und+Dokumente/Urteil/Der+gemeinsame+Plan+zur+Verschw%C3%B6rung+und+der+Angriffskrieg)
Die Anwendung militärischer Gewalt durch einen Staat ist nur zur Selbstverteidigung nach einem bewaffneten Angriff eines anderen Staates oder mit Billigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erlaubt. Beide Begründungen könnten derzeit bei einem US-Militärschlag gegen Syrie nicht geltend gemacht werden.
Wir verstehen das Bedürfnis, etwas zu unternehmen, wenn unschuldige Zivilisten geschützt werden müssen. Wir verurteilen aber jede Art von Gewaltanwendung gegen Zivilisten, wer auch immer die Täter seien. Wer auf unrechtmäßige Gewalt mit neuer unrechtmäßiger Gewalt reagiert und gegen geltendes Recht verstößt, begibt sich auf einen Weg, der in eine gesetzlose Welt führt – auf einen Weg direkt in die Hölle.
Deshalb appellieren wir an die USA und ihre Verbündeten, von unrechtmäßigen Aktionen gegen Syrien abzusehen. Wir müssen auch auf die inzwischen allgemein bekannte Tatsache hinweisen, dass die USA in den letzten Jahren Rebellen und Aufständische bewaffnet haben, um die gegenwärtige Regierung Syriens zu stürzen. Das ist nicht mit dem Völkerrecht vereinbar, also illegal.
1986 hat der International Court of Justice (der Internationale Gerichtshof, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Gerichtshof) im „Nicaragua Case“ (s. https://en.wikipedia.org/wiki/Nicaragua_v._United_States) die USA gerügt hat, weil sie den Contra-Rebelen Waffen geliefert, Häfen Nicaraguas vermint (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Contra-Krieg) und damit gegen die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht verstoßen haben. Vielleicht wäre der Syrien-Konflikt überhaupt nicht entstanden oder schon längst beendet, wenn die USA und ihre Verbündeten von Anfang an geltendes Recht respektiert hätten. Sie haben das aber nicht getan.
Wir möchten noch einmal herausstellen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Unsere Aufforderung an die USA und ihre Verbündeten, sich ab sofort an das Völkerrecht zu halten, ist keine Rechtfertigung, Entschuldigung oder Freibrief für Verstöße gegen das Völkerrecht, die zuvor von anderen Staaten oder Einzeltätern begangen wurden. Wir möchten betonen: Der Syrienkonflikt kann nur beendet werden, wenn alle Beteiligten die Prinzipien und gesetzlichen Normen des Völkerrechts einhalten.
Wir fordern die USA auf, bei all ihren Aktionen das Völkerrecht zu achten und Streitfälle mit friedlichen Mitteln zu lösen. Dazu gehört auch, dass Institutionen wie der UN-Sicherheitsrat und der Internationale Gerichtshof, die zur Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit geschaffen wurden, zur Schlichtung von Streitfällen genutzt werden.
Eigenmächtiges Handeln ist ein Zeichen von Schwäche, die Achtung des Rechts und der Gesetze ist ein Zeichen von Stärke. Die USA müssen sich davor hüten, bei der Bekämpfung von „Monstern“ selbst zu einem Monsterstaat zu werden.
Dr. Ryan Alford (s. https://twitter.com/ryan_p_alford?lang=de.), Associate Professor, Bora
Laskin Faculty of Law, Lakehead University
Marjorie Cohn (s. http://marjoriecohn.com/biography/ ), Professor Emerita, Thomas Jefferson School of Law
Jeanne Mirer (s. https://twitter.com/jeannemirer?lang=de ), President, International Association of Democratic Lawyers
Dr. Curtis F.J. Doebbler (s. https://en.wikipedia.org/wiki/Curtis_Doebbler ), Research Professor of Law, University of Makeni, UN Representative of International-Lawyers.org
Abdeen Jabara (s. http://mondoweiss.net/2013/10/american-lawyer-spied/ ), Civil Rights
Attorney and Co-Founder of the American-Arab Anti-Discrimination Committee
Ramsey Clark (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Ramsey_Clark ), 66th Attorney-General of
the United States
(Wir [Wolfgang Jung und Fee Striefler, Anm. webmasterin] haben die Erklärung der Völkerrechtsexperten komplett übersetzt und mit Ergänzungen in Links in Klammern versehen.)